Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: I. Kammer Rechtsgebiet: Sachenrecht Entscheiddatum: 28.11.2005 Fallnummer: 11 04 143 LGVE: 2006 I Nr. 12 Leitsatz: Art. 712b Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 140 SchKG. Ein nicht persönlich eingeräumtes, sondern mit einem Stockwerkeigentumsgrundstück verbundenes Parkplatzbenutzungsrecht (Sondernutzungsrecht) wird von der Pfandhaft der Stockwerkeinheit umfasst und ist im Pfandverwertungsverfahren ins Lastenverzeichnis aufzunehmen. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Berufung am 7. April 2006 abgewiesen [5C.39/2006].
Entscheid: