Rechtsprechung Luzern
Instanz: andere Verwaltungsbehörden Abteilung: Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsgebiet: Ausländerrecht Entscheiddatum: 07.09.2006 Fallnummer: JSD 2006 4 LGVE: 2006 III Nr.4 Leitsatz: Familiennachzug. Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Artikel 39 Absatz 1a BVO. Die Erwerbstätigkeit wird bei Neuantritt einer Stelle neu bereits dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: Artikel 39 Absatz 1a BVO. Die Erwerbstätigkeit wird bei Neuantritt einer Stelle neu bereits dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 7. September 2006)