Verfügung vom 9. Juni 2008 Präsident der I. Beschwerdekammer Besetzung Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser, Vorsitz, Gerichtsschreiberin Tanja Inniger
Parteien
1. A., 2. B., 3. C., alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Huber und/oder Rechtsanwalt Dr. Michael Mráz,
Beschwerdeführer
gegen
BUNDESANWALTSCHAFT,
Beschwerdegegnerin
Gegenstand Antrag auf Sistierung Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal Geschäftsnummer: BB.2008.23-25 (Nebenverfahren: BP.2008.11-13)
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Der Präsident der I. Beschwerdekammer zieht in Erwägung, dass - die Beschwerdeführer in ihrer Eingabe vom 21. Mai 2008 (act. 11) beantragen, das vorliegende Verfahren sei bis zum 30. Juni 2008 zu sistieren;
- die Bundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 30. Mai 2008 (act. 13) festhält, dass sie derzeit gegen die einstweilige Sistierung bis zum 30. Juni 2008 grundsätzlich nichts einzuwenden habe;
- aufgrund des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien die Sistierung des Verfahrens bis und mit 30. Juni 2008 gewährt wird;
- die Kosten der vorliegenden Verfügung bei der Hauptsache bleiben;
- 3 und erkennt: 1. Der Antrag auf Sistierung der Hauptverfahren bis zum 30. Juni 2008 wird gutgeheissen.
2. Die Kosten der vorliegenden Verfügung werden mit der Hauptsache verlegt.
Bellinzona, 9. Juni 2008
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:
Zustellung an - Rechtsanwalt Dr. Michael Huber und Rechtsanwalt Dr. Michael Mráz, Bundesanwaltschaft
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.