Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
DGZ.2024.6
ENTSCHEID
vom 7. Oktober 2024
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey
und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Siena Nigon
Beteiligte
Zivilgericht Basel-Stadt
Bäumleingasse 5, Postfach, 4001 Basel
Gegenstand
Aufsichtsrechtliche Anzeige
von A____ vom 19. Juli 2024
Erwägungen
Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 (Abgabe am Schalter des Appellationsgerichts am 22. Juli 2024) wandte sich A____ (nachfolgend Anzeigesteller) an das Appellationsgericht. Diese Eingabe wurde vom Appellationsgericht unter anderem als aufsichtsrechtliche Anzeige wegen angeblicher Verletzungen von Amtspflichten beim Zivilgericht entgegengenommen. Für aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen die der Aufsicht des Appellationsgerichts unterstehende Gerichte ist ein Dreiergericht des Appellationsgerichts zuständig (§ 92 Abs. 1 Ziff. 12 des Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG, SG 154.100]). Mit Eingabe vom 17. September 2024 zog der inzwischen anwaltlich vertretene Anzeigesteller seine aufsichtsrechtliche Anzeige zurück und beantragte die kostenlose Abschreibung des aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Aufgrund der vorliegenden Akten besteht auch kein Anlass für ein Einschreiten von Amtes wegen. Folglich ist das durch die aufsichtsrechtliche Anzeige vom 19. Juli 2024 veranlasste aufsichtsrechtliche Verfahren einzustellen.
Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Dreiergericht):
://: Die Eingabe von A____ vom 19. Juli 2024 wird dem Zivilgericht zugestellt.
Das durch die aufsichtsrechtliche Anzeige vom 19. Juli 2024 veranlasste aufsichtsrechtliche Verfahren wird eingestellt.
Es werden keine Kosten erhoben.
Mitteilung an:
- Anzeigesteller
- Zivilgericht Basel-Stadt
APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT
Die Gerichtsschreiberin
MLaw Siena Nigon