Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
vom 12. Juni 2019 (715 18 369 / 143) ____________________________________________________________________
Arbeitslosenversicherung
Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit; Vorwurf der Minderleistung in casu infolge Überforderung verneint.
Besetzung Präsidentin Eva Meuli, Gerichtsschreiberin i.V. Neslihan Kalayci
Parteien A.____, Beschwerdeführerin
gegen
Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland, Bahnhofstrasse 32, Postfach, 4133 Pratteln, Beschwerdegegnerin
Betreff Einstellung in der Anspruchsberechtigung
A. Die 1960 geborene A.____ arbeitete vom 1. Juli 1980 bis 31. Mai 2018 bei der B.____ AG als Operator. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Arbeitgeberin am 20. November 2017 per 31. Mai 2018 gekündigt. Am 21. November 2017 meldete sich A.____ zur Arbeitsvermittlung an und erhob Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Juni 2018. Mit Verfügung vom 19. Juli 2018 stellte die Öffentliche Arbeitslosenkasse, KIGA Baselland (Kasse), die Versicherte ab dem 1. Juni 2018 wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 32 Tage in der Anspruchsberechtigung ein. Eine hiergegen erhobene Einsprache der Versicherten wies die Kasse mit Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2018 mit der Begründung ab, dass die Versi-