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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2039

1 janvier 2021·Deutsch·Appenzell Rhodes-Extérieures·AR_KG·PDF·263 mots·~1 min·6

Résumé

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2039, 2040 2039 Ermessensveranlagung (Art. 68 StG)1. Das Einkommen des Beschwerdeführers ist im Sinne des Art. 68 StG1 nach Ermessen zu veranlagen; denn er führte keine kaufmännischen Bücher, obwohl er bei einem Gesamtumsatz von über Fr. 50000 - zur Eintragung im Handelsregister und damit zur Buchführung verpflichtet wäre. Ohne Buchhaltung ist eine ziffernmässige Veranlagung nicht möglich. Die Ein­künfte sind daher nach Erfahrungszahlen zu schätzen, unte

Texte intégral

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2039, 2040 2039 Ermessensveranlagung (Art. 68 StG)1. Das Einkommen des Beschwerdeführers ist im Sinne des Art. 68 StG1 nach Ermessen zu veranlagen; denn er führte keine kaufmännischen Bücher, obwohl er bei einem Gesamtumsatz von über Fr. 50000 - zur Eintragung im Handelsregister und damit zur Buchführung verpflichtet wäre. Ohne Buchhaltung ist eine ziffernmässige Veranlagung nicht möglich. Die Ein­ künfte sind daher nach Erfahrungszahlen zu schätzen, unter Berücksich­ tigung nachgewiesener besonderer Verhältnisse. Nach ständiger Praxis werden die Einkünfte im Rekursverfahren nicht neu nach Erfahrungs­ zahlen geschätzt, sofern - wie hier - eine solche Schätzung bereits im Ein­ spracheverfahren mit genügender Gründlichkeit vorgenommen wurde. Die Rekurskommission prüft in einem solchen Falle nur noch, ob der Rah­ men des pflichtgemässen Ermessens von der Einschätzungsbehörde nicht überschritten worden ist. Dies ist nach den Angaben des Beschwerdefüh­ rers selber hier nicht der Fall. Der Beschwerdeführer nennt sein steuer­ pflichtiges Einkommen in der Beschwerde mit Fr. 8665.-. Die Differenz zum veranlagten Einkommen von Fr. 9600 - ist daher an und für sich unbe­ deutend für eine Ermessensveranlagung im Rahmen der bei solchen Ver­ anlagungen notwendigerweise immer bestehenden Unsicherheiten. Ein Steuerpflichtiger, der solche Unsicherheiten vermeiden will, hat es in der Hand, durch Führung einer einwandfreien Buchhaltung eine ziffernmäs­ sige Veranlagung zu ermöglichen. StRK 15.11.1962 (Nr. 255) 2040 Erm essensveranlagung aufgrund von Art. 86 StG. Die Steuerrekurskom­ mission überprüft nur, ob die Veranlagungsbehörde den ihr zustehenden Ermessensspielraum nicht überschritten hat. 1. Gemäss Art. 86 StG wird die Veranlagung nach Ermessen vorgenom­ men, wenn eine ziffernmässige Veranlagung nicht möglich ist. Im vorlie­ 1 Heute: Art. 86 StG 316

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