Jagdprüfung – Die praktische oder theoretische Jagdprüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der wiederholten Prüfung können sich die Kandidierenden erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren zu Prüfung anmelden.
Auskunft (AUSK) vom 10. Juli 2012
Die gesetzliche Grundlage dazu ist in der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau vom 23.09.2009 (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV, Stand 01.01.2011) vorhanden. Eine Verkürzung der Wartefrist ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. AJSV § 7 Jagdprüfung; Durchführung (§ 10 AJSG) 3 Eine nicht bestandene praktische oder theoretische Prüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden. 5 Ist die Jagdprüfung nicht bestanden, kann eine erneute Anmeldung erst nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen.
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