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AJP 1999 S. 43; USTERI
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AJP 2001 S. 87 f.; LORANDI
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AJP 2003 S. 702 ff.). Im weiteren ist zu beachten
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AJP 2003 S. 705). Insoweit liegt keine Verletzung des Ermessens bzw. von Art. 30 Abs. 1 ZGB vor
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AJP 2004 S. 1510). Sodann betrifft die Begünstigungsregelung von Art. 20a BVG keine obligatorische BVG-Leistung (BBl 2000 2684 Ziff. 2.9.6.3; MOSER
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AJP 2005 S. 1301). Mangels einer verselbständigten Liquidationsmasse besteht während der Nachlassstundung (wie beim ordentlichen Nachlassvertrag) keine Anfechtungsmöglichkeit (vgl. AMONN/WALTHER
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AJP 2006 S. 1462 f. [betreffend Art. 4 CEDAW]; VIVIAN FANKHAUSER-FEITKNECHT
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AJP 2006 S. 447 ff.; Martin Schubarth
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AJP 2006 S. 742
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AJP 2007
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AJP 2008 S. 474 f.)
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A.j. Par courrier du 20 juin 2019
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A juste titre
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A.k. Le 26 mai 2017
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Akontozahlungen für Systemdienstleistungen; Rückerstattung
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Akontozahlungen zurückzubezahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung könne sich auch nicht aus privatrechtlichem Vertrag ergeben
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Akten
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Akten an dieses zurückzuweisen. Das Bundesstrafgericht sei anzuweisen
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Akten den Beschwerdeführern zur Einsicht-
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Akteneinsicht
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Akteneinsicht gewährt werde
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Akteneinsicht nehmen können. Die sich aus Art. 29 Abs. 2 BGG ergebenden verfassungsrechtlichen Ansprüche (Kenntnisgabe von Aktenstücken
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Akteneinsicht zu beantragen (BGE 132 V 387 E. 6.2 S. 391). Damit liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
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Aktennotizen
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Aktennummer 11). Auch mit Rücksicht darauf hat sich der Regierungsrat willkürfrei auf die Fachkenntnis
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Aktenstücke
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Akten vor der Vorinstanz verweist
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Akten vorgenommen haben. Das Verwaltungsgericht führt zudem im angefochtenen Urteil aus
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Aktenwidrigkeit
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Akteure der Gerichtsbarkeit
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Aktien aus den bisherigen Beständen anzudienen
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Aktiengesellschaften gelten
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Aktiengesellschaften mit staatlicher Beteiligung
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Aktienkaufvertrag
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Aktienkaufverträgen
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Aktienkaufverträge sind aufsichtsrechtlich nicht ausgeschlossen
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Aktienrückkäufe
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Aktienrückkäufe in der Schweiz
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Aktionärbindungsvertrag
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Aktionäre die A.________ AG mit Sitz in Zug
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Aktionären oder Gesellschaftern mit einer qualifizierten Beteiligung am Schuldner (Art. 3a Abs. 4 lit. b BankV)
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Aktionäre oder Gesellschafter mit einer massgebenden Beteiligung am Schuldner bzw. mit ihnen wirtschaftlich oder familiär verbundene Personen sowie institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie angesprochen werden. Keine Tätigkeit als Emissionshaus übt aus
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Aktionär oder Vertreter
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Aktivität zulassen
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Aktivlegitimation
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Aktivlegitimation (Grundbuchberichtigung)
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Aktuar namens des Schulrates)
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Aktuelle Rechtsentwicklungen im schweizerischen Vereins-
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A la faveur d'une interprétation conforme de la législation suisse aux art. 14 Cst
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À la fin de l'année 1993
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