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von kantonalem Recht prüft das Bundesgericht nur insofern
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von kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte geltend gemacht werden (Art. 95 lit. a
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von kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte geltend gemacht werden. Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerdebegründung in gedrängter Form darzulegen
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von kantonalen Rechtsmittelinstanzen beurteilte baurechtliche Vorentscheide unter dem Gesichtspunkt von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG von einer bundesgerichtlichen Überprüfung ausschliessen würde. Diese Vorentscheide würden dadurch ihre Bedeutung weitgehend verlieren. Das Bundesgericht tritt deshalb auf Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen positiv lautende baurechtliche Vorentscheide unter den erwähnten Voraussetzungen ein
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von kantonalen verfassungsmässigen Rechten geltend gemacht werden (Art. 95 BGG). Die Feststellung des Sachverhaltes kann nur gerügt werden
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Von keiner Seite - auch nicht von der Vorinstanz - wird indessen geltend gemacht
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von Leistungen dieser Immobilienberatung profitiert habe
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von Massnahmen der Vollstreckung (im authentischen Text) wie folgt:
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von M.________ Fr. 6'260.- zurück
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von M.________ Fr. 6'260.- zurück. Sie begründete es damit
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von Montag bis Freitag zwischen 06.30 bis 12.00
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von Niedergelassenen haben unter Vorbehalt von Art. 51 Abs. 1 AuG Anspruch auf Erteilung
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von Obsiegenden
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von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden von Amtes wegen zu beachten; sie kann auch im Rechtsmittelweg festgestellt werden (dazu u.a. Urteil 2A.241/2006 vom 26. Oktober 2006 E. 2.2). Möglich wäre einzig das Begehren um Feststellung der Nichtigkeit
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von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten. Sie kann auch im Rechtsmittelverfahren festgestellt werden (BGE 132 II 342 E. 2.1 S. 346 mit Hinweisen)
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von seinem Pächtervorkaufsrecht Gebrauch machen zu wollen. Nebst der Eindeutigkeit des Wortlauts spreche auch der Gesamtkontext dafür. Denn in der Klage sei zu lesen
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von seiner Klage Abstand zu nehmen
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von Seiten der Beschwerdegegner erwogene Beweislastverteilung zu ihren Lasten sei falsch. Eine Erklärung der Beschwerdeführer zum strittigen Betrag von Fr. 180'891.-- fehle somit. Die Belastung der Beschwerdeführerin 2 im Jahre 2002 mit 85.9 % der gesamten Aufwendungen entspreche weder dem Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
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Von Seiten der Wissenschaft wird heute die Zulassung von Anwaltskörperschaften praktisch einhellig begrüsst. Sie betont
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von Sendeanlagen für die Verbreitung von digitalem Fernsehen übertragen werden (vgl. zur analogen Anwendung der Rechtsprechung auf UKW-Sendeanlagen: Urteil des Bundesgerichts 1C_228/2007 vom 28. November 2008 E. 5.4)
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von sich auf Kosten aller Miteigentümer die Massnahmen zu ergreifen
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von sich aus alle Elemente in Betracht zu ziehen
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von sich aus bei ihrem Rechtsvertreter um Zustellung einer Honorarnote zu ersuchen (MOSER/BEUSCH/KNEUBÜHLER
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von sich aus ohne vorgängige Konsultation der Parteien zur Ermittlung des Sachverhalts einen entsprechenden Amtsbericht einzuholen
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von sich aus tätig zu werden
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von Stabilität könne in dieser Beziehung nach wie vor keine Rede sein; die Ziele
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von Treu
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von T.________ zu entziehen. Ob die umstrittenen Vermögensübertragungen wirksam oder materiell ungültig bzw. für die Zwangsvollstreckung unbeachtlich sind
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von Überbauungsfläche nicht missachtet. Nach der Übertragung sei die zonengemässe Baudichte insgesamt eingehalten
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von Umweltverbänden oder von Nachbarn gegeben
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von unterschiedlichen Höhenlagen über Meer ausgegangen seien
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von verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes des Kantons Zürich vom 1. September 2003 über die politischen Rechte (LS 161; im Folgenden: GPR) zulässig
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von verschiedenen Instanzen beurteilt werden. Dabei verkennt sie zunächst
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von vier der fünf Lastenverzeichnisse
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von Völkerrecht oder interkantonalem Recht darstellt (Art. 95 lit. a
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von vornherein als unbegründet. Es kann dem Landrat nicht vorgehalten werden
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von vornherein eine Meldepflicht. Die Bestimmung von Art. 11d Abs. 2 OPR kann keine Wirkung entfalten
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von vornherein jeden Anschein der Befangenheit auszuschliessen. Nach dem Gesagten ist eine Beurteilung des konkreten Einzelfalls notwendig
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Von vornherein keine Einkünfte stellen demgegenüber Zuflüsse dar
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von vornherein keinen Einfluss auf das Ergebnis
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von weiteren geschädigten südamerikanischen Bankkunden der Beklagten;
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von welchem Organ der FILA der angefochtene Entscheid getroffen worden war
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von welchem sie gewusst habe
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von welchem sie keine Kenntnis gehabt hätten
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von welchen er durch die streitige Massnahme nicht getrennt wird. Insofern ist dadurch auch das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK
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von welchen Geschäftsgrundlagen die Beschwerdeführerin 1 bei ihrem Kreditentscheid ausgegangen sei. Die diesem Verständnis zugrunde liegenden Informationen hätten die Beschwerdeführerinnen von der Beschwerdegegnerin erhalten. Indem Organe der Beschwerdegegnerin das Information Memorandum gegengelesen
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von welcher die Beschwerdeführer hier ausgehen
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von welcher die Deponiezufahrt abzweigt
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von welcher im Lichte des Gleichheitsprinzips
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von welcher sie bestimmt Kenntnis gehabt hätten. Es sei den Konzedenten wohl in erster Linie darum gegangen
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