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S. 192). Haben die Beschwerdeführer aber im vorinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine solche Verhandlung gefordert
1 rulings10 viewsS. 192 Rz. 358 mit weiteren Hinweisen)
1 rulings12 viewsS. 193). Zu den grundsatzkonformen Massnahmen zählen insbesondere Massnahmen
1 rulings8 viewsS. 195 Rz. 711; Bernhard Waldmann/Peter Hänni
1 rulingsS. 196 ff
1 rulings9 viewsS. 196 Rz. 712). Vor der Bejahung einer negativen Standortgebundenheit ist deshalb die Eignung von Bauzonen in einem weiteren regionalen Umfeld zu prüfen (RUDOLF MUGGLI
1 rulings11 viewsS. 198 Rz. 936)
1 rulings8 viewsS. 199; MEIER-HAYOZ/REY
1 rulingsS. 19). Es besteht unstreitig eine grosse Nachfrage nach Deponievolumen; sodann ist die Deponie Paradies aufgrund ihres Bahnanschlusses besonders günstig gelegen. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Erweiterung dieser Deponie
1 rulings13 viewsS. 19 Ziff. 1 sowie S. 31 Ziff. 2.3
1 rulings11 viewsS. 19 Ziff. 2 der Beschwerdeschrift)
1 rulings12 viewsS. 1 ff
1 rulings8 viewsS. 1 ff.; Alvaro Borghi
1 rulings5 viewsS. 1 ff.; vgl. Art. 17 ff. des EG-Vertrags in der damaligen Fassung)
1 rulings9 viewsS. 1 siebentletzte Zeile). Woher sie stammt
1 rulings9 viewsS. 204 f.; Gabriella Rüegg-Peduzzi
1 rulings5 viewsS. 205 ff
1 rulings5 viewsS. 208). Da die der Beschwerdegegnerin anvertrauten Werte bzw. die Einlagen der Zentralbanken nicht mit Arrest nach schweizerischem Recht belegt werden können
1 rulings8 viewsS. 20 f.). Im Hinblick auf den Katastrophenschutz gemäss Art. 10 USG ist zu beachten
1 rulings10 viewsS. 21)
1 rulings9 viewsS. 210). In diesen Fällen haben sich die betroffenen internationalen Organisationen den Dienstlohnpfändungen allerdings nicht widersetzt
1 rulings11 viewsS. 212 ff.). Das Vorgehen der Beschwerdeführerinnen
1 rulings7 viewsS. 212; HEINI
1 rulings9 viewsS. 213)
1 rulings9 viewsS. 213 N. 334; Stefan Trechsel
1 rulings12 viewsS. 216; KROPHOLLER
1 rulings8 viewsS. 21; MARTINA ALTENPOHL
1 rulings7 viewsS. 21; Wegleitung Ziff. 3.1.1. Nr. 13
1 rulings11 viewsS. 221 ff
1 rulings9 viewsS. 222). Auf diesem Modell beruht auch das Lugano-Übereinkommen. Die in Titel II enthaltenen Vorschriften über die "besonderen Zuständigkeiten" regeln die direkte Zuständigkeit nur für diese zwei Arten von Hauptsacheverfahren
1 rulings12 viewsS. 223). Die Vorbringen sind nicht geeignet
1 rulings10 viewsS. 223 f.; ECKART KLEIN
1 rulings10 viewsS. 223; SCHWANDER
1 rulings10 viewsS. 224 f
1 rulings9 viewsS. 224; O'FLAHERTY
1 rulings6 viewsS. 224). Solche müssten dem Bereich zugeordnet werden
1 rulings9 viewsS. 225; PETER LOCHER
1 rulings8 viewsS. 225; so schon SCHERER/RÖSLI
1 rulingsS. 226 f.). Demnach sollen Gemeinden in Bezug auf ihre Finanzverhältnisse nach Massgabe ihrer Gleichheit bzw. Ungleichheit behandelt werden. Weiter werden aus dem Prinzip der Finanzgleichheit das Gebot der Sachgerechtigkeit
1 rulings9 viewsS. 227). Sie können sich grundsätzlich auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK berufen
1 rulings8 viewsS. 22 ff. Ziff. 4-8 der Beschwerdeschrift)
1 rulings12 viewsS. 22 Ziff. 4
1 rulings10 viewsS. 230 ff.; derselbe
1 rulings10 viewsS. 233)
1 rulings8 viewsS. 233 ff
1 rulings12 viewsS. 233 f.). Letzteres ist vorliegend nicht weiter zu erörtern (vgl. einleitend E. 3.1). Ebenso wenig wird dem Vorstand das finanzielle Management im Allgemeinen vorgeworfen. Vielmehr geht es
1 rulings7 viewsS. 233 mit Hinweisen). Die streitige Verfügung legt den Beitrag des Schulträgers an die Verpflegung am durch einen Verein organisierten Mittagstisch auf Fr. 4.-- pro Kind
1 rulings9 viewsS. 235 ff.) für die hier zu beurteilenden Rechtsfragen von Bedeutung sein soll
1 rulings10 viewsS. 236)
1 rulings8 viewsS. 236 ff.). Nach Art. 23ter BankG in der Fassung vor dem 1. Januar 2009 konnte die Aufsichtsbehörde die zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands
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