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O.________ hätten sich bei der Festsetzung dieser Zahl nicht am für sie absehbaren Rückgang der F.________-Bank-Aufträge
1 rulings7 viewsOHG; SR 312.5) in Kraft getreten. Gemäss Art. 48 lit. a OHG gilt das bisherige Recht für Ansprüche auf Entschädigung
1 rulings8 viewsOhnehin beruft sich die Beschwerdeführerin jeweils lediglich auf ein Mitverschulden bzw. Selbstverschulden von R.________
1 rulings11 viewsOhnehin wären aber die Vorbringen gegen die zweite Urteilsmotivation als unbegründet abzuweisen. Die Beschwerdeführer tragen diesbezüglich vor
1 rulings12 viewsOKA). Im Bewilligungsverfahren hat der Inhaber einer Mobilfunkanlage
1 rulings11 viewsÖKK
1 rulings11 viewsÖKK Kranken-
1 rulings12 viewsÖKK stellt Folgendes richtig:
1 rulings16 viewsÖKK/Sympany passe de la 5e à la 10e position
1 rulingsÖkonomiegebäude gemäss Baubewilligung vom 17. November 1997 bzw. Ergänzungsbewilligung vom 3. August 1998 erstellt
1 rulings11 viewsÖkonomiegebäude gleichermassen geltende
1 rulings12 viewsÖkonomiegebäude Oetwilerstrasse 61. Darin wohnen A
1 rulings11 viewsOktober 1994 nicht nur die Schuldenlast um Fr. 21'380'000.-- erhöht
1 rulings11 viewsOktober 2009
1 rulings9 viewsOktober 2010 nur rund 7 % der Schulungstage für die gleichzeitige Schulung von Anfängern
1 rulingsOldtimer
1 rulings7 viewsÖlfässer
1 rulings10 viewsOlga Diacci
1 rulings7 viewsOliver Borer
1 rulings10 viewsOliver James
1 rulings9 viewsOliver James bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug je ein Gesuch um Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft bewilligte die Gesuche mit inhaltlich identischen Verfügungen vom 17. Januar 2011
1 rulings9 viewsOliver James (Verfahren 1B_76/2012) eine Parteientschädigung von je Fr. 2'000.-- unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen
1 rulingsOliver Kunz
1 rulings7 viewsOlivier Peter
1 rulings9 viewsOlmo Cerri
1 rulings8 viewsOMEN 6 18.5 m über Boden liege
1 rulings8 viewsOMEN 6) eine Richtungsabschwächung (horizontal
1 rulings8 viewsOMEN Nr. 4 sei zu Unrecht im zweiten
1 rulings8 viewsOnkel angewendet werden könnte
1 rulings7 viewsOn peut néanmoins relever à cet égard qu'il apparaît problématique de faire dépendre l'attribution d'une AOC à des vignobles en fonction du domicile de leurs propriétaires. Ce critère est en effet totalement étranger à la notion d'entité géographique
1 rulings11 viewsOnt par ailleurs été entendus en qualité de témoin C.________
1 rulings10 viewsOpen-Air-Kinos usw.)
1 rulings11 viewsOpferhilfe
1 rulings8 viewsOpferhilfe; Entschädigung
1 rulings6 viewsOpfikon beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht. Sie beantragen
1 rulings13 viewsOptimierung der Interessenabwägung
1 rulings9 viewsOra
1 rulings10 viewsOR Allgemeiner Teil
1 rulings6 viewsOrange beantragen
1 rulings9 viewsOrange mit Fr. 200.-- zu entschädigen
1 rulings12 viewsOrdner 1-3)
1 rulings12 viewsOrdner 1). Daher sei insofern auf die Beschwerde nicht einzutreten
1 rulings11 viewsOrdner 2 act. 16). Angesichts dieser offensichtlichen Sachumstände
1 rulings11 viewsOrdner 4-5). Zwar hätten die Beschwerdeführer 1
1 rulings9 viewsOrdnung dar
1 rulings9 viewsOrdnung darstellen
1 rulings10 viewsOrdnung geschaffen
1 rulings9 viewsOrdnung halten. Der Bestimmung sind zur Verhinderung von missbräuchlichem Freiheitsentzug Grenzen zu setzen. Es ist ein Ausgleich zwischen der Durchsetzung von gesetzlichen Pflichten in einer demokratischen Gesellschaft
1 rulings7 viewsOrdnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen
1 rulings7 viewsOrdnung insgesamt nicht als "schwerwiegend" i.S.v. Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG bezeichnet werden. Auch dieser Widerrufsgrund ist somit nicht erfüllt
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