Judges
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E.________ für die Parzelle Nr. 2568 (Haus 2-A)
1 rulings8 viewsE.G.________
1 rulings8 viewsEGBGB/IPR
1 rulingsE.________ (geb. 1986)
1 rulings10 viewsE.________ gebaut
1 rulings9 viewsE.________ gegen diese Baubewilligung erhobene Verwaltungsbeschwerde ab
1 rulings7 viewsE.________ gegen diesen Entscheid des Regierungsrates ab
1 rulings8 viewsE.________ GmbH
1 rulings8 viewsEheleute A.________
1 rulings10 viewsEheleute B.________ sowie Eheleute C.________
1 rulings10 viewsEheleute D.________
1 rulings10 viewsEheleute E.________
1 rulings8 viewsEheleute F.________
1 rulings10 viewsEheleute I.________
1 rulings6 viewsEheleute J.________
1 rulings10 viewsEheleute K.________
1 rulings8 viewsEheleute P.________
1 rulings8 viewsEheleute Q.________ (Verfahren A-2667/2008 bzw. Ent.-Verf. Nr. 2003-159 Gemeinde Kloten) sowie von R.________ (Verfahren A-3068/2008 bzw. Ent.-Verf. Nr. 2002-153 Gemeinde Nürensdorf) nicht ein (Disp.-Ziff. 5.1)
1 rulingsEhen
1 rulings9 viewsEhepaar A.________ sowie die Mitbeteiligten erheben beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen im Wesentlichen die Aufhebung des angefochtenen Urteils. Die Bauherrschaft
1 rulings6 viewsEhepaar C.________
1 rulings11 viewsEhepaar F.________
1 rulings8 viewsEhevertrag ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten
1 rulings12 viewsEidgenössische Bankenkommission
1 rulings9 viewsEidgenössische Finanzkontrolle
1 rulings10 viewsEidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
1 rulings9 viewsEidgenössischer Datenschutz-
1 rulings11 viewsEidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
1 rulings10 viewsEidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und
1 rulings10 viewsEidgenössisches Departement des Innern
1 rulings10 viewsEidgenössische Stiftungsaufsicht
1 rulings8 viewsEidgenössische Zollverwaltung
1 rulings9 viewsEierproduktion (Höchstbestandesverordnung
1 rulings8 viewsEigenhändigkeit gelte allerdings für Abs. 2 nicht. Diese Auslegung von Abs. 2 wird vom Departement für Volkswirtschaft
1 rulings9 viewsEigenkapitalentwicklung zwischen dem klägerischerseits als massgeblich erachteten Anfangszeitpunkt (Ende 1993)
1 rulings9 viewsEigentümer bzw. Halter der Fahrzeuge sind die Beschwerdeführer zur Beschwerde befugt (Art. 81 Abs. 1 BGG). Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass
1 rulings8 viewsEigentümer der beiden landwirtschaftlichen Gewerbe zu werden
1 rulings13 viewsEigentümer der benachbarten Liegenschaft Nr. 682S
1 rulings9 viewsEigentümer der betroffenen Grundstücke sowie die EG Brienz Einsprache. Mit Verfügung vom 26. Mai 2009 bestätigte das AGR die angekündigte Verweigerung
1 rulings9 viewsEigentümer der Nachbargrundstücke KTN 316
1 rulings10 viewsEigentümer der vom umstrittenen Plan betroffenen Grundstücke zur Beschwerde legitimiert (Art. 89 Abs. 1 BGG). Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt
1 rulings7 viewsEigentümer des Baulifts
1 rulings8 viewsEigentümer des Grundstücks Nr. 817
1 rulings10 viewsEigentümer des sich schräg gegenüber dem Baugrundstück befindlichen Grundstücks Kat. Nr. 2590
1 rulings10 viewsEigentümer einer bereits überbauten Liegenschaft einen schweren Eingriff. Im Kern geht es um das Nutzungsmass bei einem Vorhaben im Baugebiet. Die diesbezüglichen Regelungen sind - soweit hier betroffen - in kantonalem bzw. kommunalem Recht
1 rulings13 viewsEigentümerin der Parzelle Nr. yyyy gerichtet (E. 3)
1 rulings9 viewsEigentümerin des Grundstücks Nr. 1507
1 rulings12 viewsEigentumsansprache
1 rulings9 viewsEigentumsbeschränkungen
1 rulings7 viewsEigentumsförderungsgesetzes vom 4. Oktober 1974 (WEG
1 rulings11 views