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Y.________ betreffend ein Pachtverhältnis erhobenen Forderungen trat sie nicht ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies eine gegen den Entscheid der Schätzungskommission erhobene Beschwerde mit Urteil vom 13. April 2011 ab. Daraufhin gelangten X.________

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Feb 7, 12

Enteignung

1C 466/2011/First Public Law Division/Expropriation/Aargau·DE·9 min·1
Dismissed