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von der Apotheke "Zur Rose" AG finanzielle Vorteile anzunehmen. Dagegen erhob B.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg (im Folgenden: Verwaltungsgericht). Dieses erachtete die Urheber der Aufsichtsbeschwerde

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von der Apotheke "Zur Rose" AG finanzielle Vorteile anzunehmen. Dagegen erhob B.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg (im Folgenden: Verwaltungsgericht). Dieses erachtete die Urheber der Aufsichtsbeschwerde — Judges — Swissrulings