Sowohl die Vorinstanzen als auch die Enteignete kritisieren den im Modell MIFLU II gewählten starren Diskontsatz. Sie sind der Auffassung — Judges — Swissrulings
Sowohl die Vorinstanzen als auch die Enteignete kritisieren den im Modell MIFLU II gewählten starren Diskontsatz. Sie sind der Auffassung