Sodann erfordert die Beurteilung nach der 18. BImSchV nach Meinung der Beschwerdeführer nicht nur eine zeitliche Fixierung der einzelnen Ereignisse über den Durchschnitt hinaus — Judges — Swissrulings
Sodann erfordert die Beurteilung nach der 18. BImSchV nach Meinung der Beschwerdeführer nicht nur eine zeitliche Fixierung der einzelnen Ereignisse über den Durchschnitt hinaus