S. 433). Solche Kundgebungen unterliegen nach Art. 11d OPR einer Meldepflicht. Die Meldung muss die gemäss Art. 11c OPR umschriebenen Informationen enthalten — Judges — Swissrulings
S. 433). Solche Kundgebungen unterliegen nach Art. 11d OPR einer Meldepflicht. Die Meldung muss die gemäss Art. 11c OPR umschriebenen Informationen enthalten