Skip to content

Publikationsbegehren gestellt. Zwar bestehe nach Art. 36 ZPO eine örtliche Zuständigkeit zur Beurteilung der geltend gemachten Ansprüche aus der Verletzung von Lauterkeitsrecht. Auch die sachliche Zuständigkeit erscheine gestützt auf Art. 5 Abs. 1 lit. d ZPO in Verbindung mit § 44 lit. a des Gesetzes des Kantons Zürich vom 10. Mai 2010 über die Gerichts-

1 rulings·0 President·2 views