Skip to content

Ortsbildschutz (Art. 23 Abs. 1 NHV). Im vorliegenden Fall geht es schwergewichtig um Fragen des Ortsbildes unter Querbezug auf die Rücksichtnahme gegenüber Baudenkmälern. Jedoch ist der Landschaftsschutz mitzuberücksichtigen

1 rulings·0 President·7 views