Notwendigkeit einer Verbeiständung ab. Am 23. November 2010 wies die Sozialbehörde B.________ auch das Gesuch um Aufhebung der Beistandschaft ab — Judges — Swissrulings
Notwendigkeit einer Verbeiständung ab. Am 23. November 2010 wies die Sozialbehörde B.________ auch das Gesuch um Aufhebung der Beistandschaft ab