Notar X.________ eine Disziplinaruntersuchung. Nach Abschluss des Verfahrens stellte die Anwaltskommission ihren Disziplinarentscheid vom 25. August 2009 vor Eintritt der Rechtskraft der Notariatskommission des Kantons Obwalden zu — Judges — Swissrulings
Notar X.________ eine Disziplinaruntersuchung. Nach Abschluss des Verfahrens stellte die Anwaltskommission ihren Disziplinarentscheid vom 25. August 2009 vor Eintritt der Rechtskraft der Notariatskommission des Kantons Obwalden zu