N. 5 zu Art. 227 StGB). Auch der Tatbestand der Störung einer zur allgemeinen Wasserversorgung dienenden Anlage beziehungsweise eines entsprechenden Betriebes (Art. 239 StGB) ist nur erfüllt — Judges — Swissrulings
N. 5 zu Art. 227 StGB). Auch der Tatbestand der Störung einer zur allgemeinen Wasserversorgung dienenden Anlage beziehungsweise eines entsprechenden Betriebes (Art. 239 StGB) ist nur erfüllt