Mittelfinger der rechten Hand fest. Bei einer der zwei Hauptarterien zur Blutversorgung des rechten Unterarms war zudem kein Puls fühlbar. Daher überwies der Hausarzt den Kläger an das Universitätsspital Zürich zur weiteren Abklärung. Dort wurde am 6. Juni 2003 eine Untersuchung durchgeführt