Mit Schlussverfügung vom 3. Juli 2009 ordnete das Verfahrensgericht in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft die Herausgabe von Unterlagen sowie Protokollen von Zeugeneinvernahmen an die ersuchende Behörde an — Judges — Swissrulings
Mit Schlussverfügung vom 3. Juli 2009 ordnete das Verfahrensgericht in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft die Herausgabe von Unterlagen sowie Protokollen von Zeugeneinvernahmen an die ersuchende Behörde an