Mit Schiedsentscheid vom 17. Juli 2008 bejahte das TAS seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Berufung der Beschwerdegegnerin 1. In Gutheissung der Berufung hob es den Entscheid der FILA vom 20. Juni 2007 auf — Judges — Swissrulings
Mit Schiedsentscheid vom 17. Juli 2008 bejahte das TAS seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Berufung der Beschwerdegegnerin 1. In Gutheissung der Berufung hob es den Entscheid der FILA vom 20. Juni 2007 auf