Merkmale integral zu erhalten. Dieses Erhaltungsziel werde durch das Bauprojekt offensichtlich nicht tangiert. Die Beschwerdeführer widersprechen dieser Einschätzung nicht. Zu Recht räumen sie zudem ein — Judges — Swissrulings
Merkmale integral zu erhalten. Dieses Erhaltungsziel werde durch das Bauprojekt offensichtlich nicht tangiert. Die Beschwerdeführer widersprechen dieser Einschätzung nicht. Zu Recht räumen sie zudem ein