Gegen diesen Beschluss gelangen X.________ (Beschwerdeführer 1) sowie - wiederum in eigenem Namen - sein Rechtsvertreter Y.________ (Beschwerdeführer 2) mit Beschwerdeschrift vom 5. Mai 2011 an das Bundesgericht (wobei sich die Beschwerdeführerstellung von Y.________ einzig aus der Beschwerdebegründung