Entschädigungsfolgen ist somit in erster Linie auf den mutmasslichen Ausgang des Prozesses abzustellen. Die Staatsanwaltschaft hat das Konto bei der UBS AG mit Verfügung vom 12. Juli 2011 mit sofortiger Wirkung freigegeben — Judges — Swissrulings
Entschädigungsfolgen ist somit in erster Linie auf den mutmasslichen Ausgang des Prozesses abzustellen. Die Staatsanwaltschaft hat das Konto bei der UBS AG mit Verfügung vom 12. Juli 2011 mit sofortiger Wirkung freigegeben