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Durchführung oder Gestaltung einer Versammlung oder gegen die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einer solchen. Zu den Versammlungen im Sinne dieser Bestimmung gehören verschiedenste Formen des Zusammenfindens von Menschen im Rahmen einer gewissen Organisation mit einem weit verstandenen gegenseitig meinungsbildenden

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Oct 13, 10

Grundrecht

1C 428/2009/First Public Law Division/Fundamental Rights/Zurich·DE·42 min·2
Leading caseBGEPartial dismissal