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Diese Vorgehensweise kann nicht als "Trick" zur Umgehung des Rechtsschutzes qualifiziert werden. Die Befristung der Gleichstellungskommission wurde vielmehr mit dem Bedürfnis begründet

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Nov 21, 11

Grundrecht

1C 549/2010/First Public Law Division/Fundamental Rights·DE·42 min·2
Leading caseBGEPartial dismissal