Die Beschwerdegegner werfen dem Verwaltungsgericht ferner eine einseitige Beweiswürdigung vor. Es hätte nicht unbesehen auf die vom Beschwerdegegner in Auftrag gegebenen Berechnungen der Geoinfo AG abstellen dürfen — Judges — Swissrulings
Die Beschwerdegegner werfen dem Verwaltungsgericht ferner eine einseitige Beweiswürdigung vor. Es hätte nicht unbesehen auf die vom Beschwerdegegner in Auftrag gegebenen Berechnungen der Geoinfo AG abstellen dürfen