Die Beschwerdeführer haben keine gleichwertige Gegenleistung für die empfangenen Vermögenswerte erbracht. Gegenteiliges wird von ihnen auch nicht behauptet — Judges — Swissrulings
Die Beschwerdeführer haben keine gleichwertige Gegenleistung für die empfangenen Vermögenswerte erbracht. Gegenteiliges wird von ihnen auch nicht behauptet