Das deutsche Recht erfasst die Störwirkung von an sich nicht messbaren Faktoren mit einem Korrekturzuschlag von einer bestimmten Anzahl dB(A) auf die technisch ermittelten Werte. Dies birgt die Gefahr — Judges — Swissrulings
Das deutsche Recht erfasst die Störwirkung von an sich nicht messbaren Faktoren mit einem Korrekturzuschlag von einer bestimmten Anzahl dB(A) auf die technisch ermittelten Werte. Dies birgt die Gefahr