Das Bundesverwaltungsgericht hielt das Vorgehen der Schätzungskommission für korrekt. Selbst wenn bei Transaktionsdaten bereits ab dem 1. Januar 1997 eine Einbusse festzustellen sei — Judges — Swissrulings
Das Bundesverwaltungsgericht hielt das Vorgehen der Schätzungskommission für korrekt. Selbst wenn bei Transaktionsdaten bereits ab dem 1. Januar 1997 eine Einbusse festzustellen sei