Skip to content

Das Benutzungsmodell berücksichtigt jeweils Grossanlässe mit mehr als 800 Personen als maximal 18 seltene Ereignisse pro Jahr (gemäss § 5 Abs. 5 i.V. mit Ziff. 1.5 des Anhangs der 18. BImSchV) sowie überdurchschnittliche Nutzungstage einerseits (mit einer maximalen Anzahl an Meisterschaftsspielen)

1 rulings·0 President·2 views