Betriebsbegehungen keine Hinweise auf eine nicht vorschriftsgemässe Abfallbewirtschaftung zeigen. Die Betriebsbewilligung sei nur deshalb auf fünf Jahre befristet — Judges — Swissrulings
Betriebsbegehungen keine Hinweise auf eine nicht vorschriftsgemässe Abfallbewirtschaftung zeigen. Die Betriebsbewilligung sei nur deshalb auf fünf Jahre befristet