Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG) — Judges — Swissrulings
Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)