B.________ (Beschwerdeführer 1) bewohnen eine 4½-Zimmerwohnung an der D.________-Strasse 308 in Basel. C.________ (Beschwerdeführerin 2) ist Mieterin einer 2½- Zimmerwohnung an der D.________-Strasse 310 in Basel. Aufgrund einer Sanierung im Jahre 2002 zeigte die X.________ Gesellschaft (Beschwerdegegnerin)