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Auslieferungsverfahren letzte Beschwerdeinstanz. Für die Asylverfahren wird zudem das Beschleunigungsgebot verankert. In beiden Verfahren besteht ferner neu die Pflicht der Behörden zum gegenseitigen Aktenbeizug

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Oct 15, 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

1C 195/2012/First Public Law Division/Citizenship and Immigration Law·DE·17 min·1
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