Aufgrund des Verweises auf § 3 GebV VGr gehen die Beschwerdeführerinnen offensichtlich von einem Verfahren mit bestimmbarem Streitwert aus. Sie legen aber nicht dar — Judges — Swissrulings
Aufgrund des Verweises auf § 3 GebV VGr gehen die Beschwerdeführerinnen offensichtlich von einem Verfahren mit bestimmbarem Streitwert aus. Sie legen aber nicht dar