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Auf diese Erwägungen stützt sich der niederländische Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Dezember 2004 (S. 5 E. 4.3). Das Rechtshilfeersuchen des niederländischen Überregionalen Vollstreckungsanwalts für Einziehungsmassnahmen vom 28. April 2006 bezieht sich seinerseits auf dieses Urteil des niederländischen Obersten Gerichtshofes — Judges — Swissrulings