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Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA aus verfassungsrechtlichen Gründen die Anwendung zu versagen. Doch hat es bei der Auslegung die verfassungsrechtliche Bedeutung der Norm mitzuberücksichtigen. Auch aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung darauf zu achten

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Sep 7, 12

Grundrecht

2C 237/2011/Second Public Law Division/Fundamental Rights/StGallen·DE·39 min·1
Leading caseBGEGranted