Antennen sei unverzüglich einzustellen. Die Anlage sei überdies auf ihren Ursprungszustand zurückzubauen oder eventuell ganz abzubrechen — Judges — Swissrulings
Antennen sei unverzüglich einzustellen. Die Anlage sei überdies auf ihren Ursprungszustand zurückzubauen oder eventuell ganz abzubrechen