Am 22. September 2010 fand vor dem Strafgericht des Kantons Zug die Hauptverhandlung (betreffend die Anklage vom 6. Mai 2010) statt. Mit Entscheid vom 24. September 2010 wies dessen Haftrichter das vom Angeklagten (anlässlich der Hauptverhandlung) gestellte Gesuch um Entlassung aus der Sicherheitshaft ab. Die vom Angeklagten am 11. Oktober 2010 dagegen erhobene Beschwerde entschied das Obergericht des Kantons Zug