Am 16. September 2005 klagten die Beschwerdeführer gegen C. Q.________ beim Bezirksgericht Zürich. Sie verlangten die Bezahlung des noch offenen Kaufpreises gemäss dem Vertrag vom 29. Juli 2004 in Höhe von Fr. 600'000.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 29. Juli 2004