Allerdings bestärkte der Rechtsvertreter der Enteigner die Schätzungskommission in ihrem Vorgehen: Wie aus der Telefonnotiz vom 20. Januar 2010 hervorgeht
1C 100/2011/First Public Law Division/Expropriation·DE·1h 10min·18
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Allerdings bestärkte der Rechtsvertreter der Enteigner die Schätzungskommission in ihrem Vorgehen: Wie aus der Telefonnotiz vom 20. Januar 2010 hervorgeht — Judges — Swissrulings