Allerdings bestärkte der Rechtsvertreter der Enteigner die Schätzungskommission in ihrem Vorgehen: Wie aus der Telefonnotiz vom 20. Januar 2010 hervorgeht — Judges — Swissrulings
Allerdings bestärkte der Rechtsvertreter der Enteigner die Schätzungskommission in ihrem Vorgehen: Wie aus der Telefonnotiz vom 20. Januar 2010 hervorgeht