A.f Später wurde im südlichen Teil am See auch noch das seeangrenzende Grundstück Nr. 1193 von Nr. 373 abparzelliert. Das 1951 begründete Wegrecht wurde ebenfalls übertragen — Judges — Swissrulings
A.f Später wurde im südlichen Teil am See auch noch das seeangrenzende Grundstück Nr. 1193 von Nr. 373 abparzelliert. Das 1951 begründete Wegrecht wurde ebenfalls übertragen