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Geschäftsnummer: RG.2014.00006 Entscheidart und -datum: Endentscheid vom 22.05.2014 Spruchkörper: 3. Abteilung/3. Kammer Weiterzug: Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Rechtsgebiet: Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht Betreff: Strassensanierung Wiedererwägung VB.2013.532/648
Gesuch um Wiedererwägung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Die Gesuchstellenden beantragen, die Kostenauflage eines noch nicht rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteils sei zu korrigieren. Um ein solches Begehren zu stellen, hätten sie jedoch Beschwerde beim Bundesgericht erheben müssen: Verwaltungsgerichtsurteile sind einer Wiedererwägung nicht zugänglich (E. 1.1). Eine Berichtigung des Urteils kommt nicht in Frage, weil dem Verwaltungsgericht bei der schriftlichen Formulierung des Urteilsdispositivs weder Schreib- noch Rechnungsfehler unterliefen (E. 1.2). Als Revision kann das Gesuch ebenfalls nicht behandelt werden, weil (a) das betroffene Urteil noch nicht rechtskräftig ist und (b) keine gesetzlichen Revisionsgründe - sondern lediglich Rechtsmängel - geltend gemacht werden (E. 1.3). Auf eine Weiterleitung der Eingabe an das zuständige Bundesgericht ist zu verzichten, denn die Gesuchstellenden sind mit ihren Begehren nicht bloss versehentlich, sondern absichtlich an das Verwaltungsgericht und nicht an das Bundesgericht gelangt (E. 2). Nichteintreten.
Stichworte: BERICHTIGUNG RECHTSKRAFT RECHTSMANGEL REVISION REVISIONSGRÜNDE VERFAHREN VERSEHEN WEITERLEITUNG WIEDERERWÄGUNG ZUSTÄNDIGKEIT
Rechtsnormen: § 5 Abs. II VRG § 86a lit. b VRG
Publikationen: - keine - Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) Gewichtung: 3
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich 3. Abteilung
RG.2014.00006
Beschluss
der 3. Kammer
vom 22. Mai 2014
Mitwirkend: Abteilungspräsident Rudolf Bodmer (Vorsitz), Verwaltungsrichterin Bea Rotach, Verwaltungsrichter Matthias Hauser, Gerichtsschreiber Kaspar Plüss.
In Sachen
1. Naturschutz Bassersdorf Nürensdorf NBN, vertreten durch C,
2. A,
3. B,
4. C,
5. D,
6. E,
7. F,
8. G,
9. H,
10. I,
11. J,
Gesuchstellende,
gegen
1. Stadt Kloten,
2. Gemeinde Nürensdorf,
beide vertreten durch RA K,
3. Schweizer Vogelschutz SVS/ BirdLife Schweiz,
4. ZVS / BirdLife Zürich,
5. Pro Natura,
6. WWF Schweiz,
3–6 vertreten durch RA L,