Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RZ110007-O/U damit vereinigt Geschäfts-Nr. LZ110005
Mitwirkend: Die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, und Dr. H.A. Müller und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Kunz Bucheli
Beschluss vom 5. Juni 2012
in Sachen
A._____, Kläger und Beschwerdeführer
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Beklagter und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend unentgeltliche Prozessführung / unentgeltliche Rechtsvertretung Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfahren am Bezirksgericht Dietikon vom 30. November 2011 (FP110028)
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Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LZ110005 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung zu den Akten des Prozesses LZ110005.
Zürich, 5. Juni 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Kunz Bucheli
versandt am: ss
Beschluss vom 5. Juni 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LZ110005 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung zu den Akten des Prozesses LZ110005.