Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RT120133-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. RT120128
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, lic. iur. M. Spahn und Dr. M. Kriech Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Notz Beschluss vom 7. März 2013
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner
vertreten durch Fürsprecher Y._____
betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts Audienz am Bezirksgericht Zürich vom 17. Juli 2012 (EB120733)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT120128 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT120128.
Zürich, 7. März 2013
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. S. Notz
versandt am: js
Beschluss vom 7. März 2013 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT120128 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT120128.